Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den B-Plan Nr. 26 (Spitzkoppel) gefasst

In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den B-Plan Nr. 26 (Spitzkoppel) gefasst, nachdem dieser eine Woche zuvor im Bau- und Planungsausschuss ausführlich beraten wurde.

Dort wurden einige Änderungen am insgesamt gelungenen Entwurf des Planungsbüros vorgenommen. Wir konnten erreichen, die Gesteins- oder Mineralkörnung in Vorgärten auf 20% zu  begrenzen. Im Entwurf waren noch 50% vorgeschlagen. Da die Zufahrten zu den Stellplätzen nicht in die 20% eingerechnet werden, haben wir diesen Vorschlag im Sinne des Umwelt- und ganz besondere Insektenschutzes und insgesamt im Sinne eines möglichst begrünten Baugebiets auch aus optischen Gründen gemacht. Wir freuen uns, dass die anderen Fraktionen dem mehrheitlich gefolgt sind.

Auch konnten wir erreichen, dass die Bäume am südlichen Ende des Planungsgebiets (Luruper Weg) in den B-Plan mit aufgenommen werden. So wird ein Entfernen der Bäume erschwert. Uns ist wichtig, dass wir gemeinsam mit der Natur vernünftig umgehen.

An einer anderen Stelle konnten wir uns sowohl im Bau- und Planungsausschuss als auch in der Gemeindevertretung nicht durchsetzen. In beiden Gremien haben wir beantragt, die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,25 auf 0,30 zu erhöhen. Die GRZ beschreibt den Anteil (also 25% bzw. 30%) eines Grundstückes, der bebaut werden darf. Darüber hinaus dürfen weitere 50% der GRZ (also 12,5% bzw. 15%) für Nebenanlagen, Zufahrten, Terrassen usw. verwendet werden.

Grundsätzlich halten wir eine GRZ von 0,25 in unserem Dorf für angemessen, um eine dörfliche Siedungsstruktur zu erhalten und nicht zu viel Fläche zu versiegeln.

Trotzdem haben uns einige Punkte dazu veranlasst, eine GRZ von 0,30 zu beantragen:

  • Im Gegensatz z.B. zu den Baugebieten um die Jahrtausendwende gibt es deutlich kleinere Grundstücke. Das kleinste geplante Grundstück weist eine Fläche von gerade einmal 536 qm auf.
  • Gleichzeitig wird im B-Plan gefordert, dass zwei Stellplätze auf dem Grundstück vorgehalten werden und dass
  • Carports nicht vor der Fassade des Wohnhauses beginnen dürfen.

Die Vorschriften bezüglich der Stellplätze und des Carports sind nachvollziehbar. In Kombination mit den kleinen Grundstücken sehen wir die Gefahr, dass eine Fläche für Gebäude und Außenanalgen von 37,5% (25% + 12,5%) zu eng bemessen ist – selbst bei einem kleinen oder mittleren Haus.

Die Lösung könnten größere Grundstücke sein. Mit ihnen würde auch eine niedrigere GRZ ausreichen und der dörfliche Charakter bliebe erhalten. Hier stehen aber zwei Argumente entgegen:

  • Mildstedt ist als Wohngemeinde sehr interessant. Auch viele Mildstedter*innen haben haben bereits Interesse an Grundstücken signalisiert (Anmerkung: Es wird noch keine Liste geführt!). Kleinere Grundstücke führen zu wenigen Grundstücken und es können weniger Mildstedter*innen bauen.
  • Bereits beim letzten Baugebiet (Maaschen) wurde ein Preis von 100€ pro qm gefordert. Es ist zu befürchten, dass sich die Gemeindevertretung nicht einigen wird, bei diesem eh schon sehr hohen Preis zu bleiben, sondern, dass er noch höher sein wird.

Die großen Grundstücke in Kombination mit dem hohen Quadratmeterpreis würden es einigen bauwilligen Mildstedter*innen erschweren, ein Eigenheim finanziell stemmen zu können. Wir freuen uns zwar auch über Menschen von außerhalb. Wir möchten aber gerne möglichst vielen Menschen, die hier einen Bezug haben, sich möglicherweise ehrenamtlich, ob in Vereinen, Verbänden bei der Feuerwehr oder woanders engagieren und so die Dorfgemeinschaft prägen, einen Hausbau ermöglichen.

Wenn wir also eine niedrigere und dörfliche GRZ haben möchten, müssen wir auch dörfliche Grundstücksgrößen ausweisen und dörfliche Preise nehmen. Das ist aber in Mildstedt offensichtlich nicht mehr möglich bzw. gewollt.

In der Gemeindevertretung wurde uns entgegengehalten, dass eine höhere GRZ Probleme bei der Entwässerung verursachen würde. Dies ist nicht korrekt. Im Bau- und Planungssauschuss hat der zuständige Ingenieur bestätigt, dass eine GRZ von 0,30 machbar sei.

Dies wird auch dadurch vereinfacht, dass über den B-Plan die Käufer*innen verpflichtet werden, Regenwasser auf dem Grundstück über Zisternen zu speichern. Der Kostenaufwand ist laut Ingenieur gering. Diese Vorgabe zu machen, hat der Bau- und Planungsausschuss und die Gemeindevertretung trotz der GRZ von 0,25 (und auch aus unserer Sicht richtigerweise) entschieden.

Aus den Gründen überwiegen für uns die Argumente für eine GRZ von 0,30.

In der Gemeindevertretung ist dies jedoch mit 10:7 Stimmen abgelehnt worden.

Wir haben uns dann bei der Abstimmung über den gesamten B-Plan geschlossen enthalten. Denn wir erwarten, dass es aufgrund der GRZ zu Problemen kommen kann. Aus dem Grund konnten wir nicht zustimmen.

Bis auf diesen für uns elementaren Punkt denken wir aber, dass mit der Spitzkoppel ein ansonsten gelungenes Baugebiet entsteht und wir hoffen, dass wir mit unseren Bedenken nicht Recht behalten werden.

Unterstütze unsere Arbeit und teile diesen Beitrag mit deinen Freunden